Wildunfälle häufen sich

Fuß vom Gas in der dunklen Jahreszeit

Kay-Helge Hercher | Alljährlich, zu Beginn der dunklen Jahreszeit, häufen sich die Wildunfälle auf den Straßen der Region. Wenn die Tage kürzer werden steigt die Gefahr, dass Verkehrsteilnehmer mit Wild kollidieren. Die Statistik zeigt, dass es besonders im Frühjahr und im Herbst vermehrt zu Unfällen kommt – da heißt es „Aufgepasst und Fuß vom Gas!“, will man größeren Schaden vermeiden.

Die meisten Wildunfälle werden laut Polizei in den Morgenstunden zwischen fünf und sieben Uhr und mit dem Beginn der Dämmerung aufgenommen. Wenn dann zusätzlich noch die Sichtverhältnisse durch Nebel oder Regen eingetrübt sind wird es besonders gefährlich.

Die SZ hat bei der Polizei im Verbreitungsgebiet nachgefragt: Vom 1. September bis zum 15. Oktober wurden insgesamt 209 Wildunfälle registriert. Für die einzelnen Kreise aufgeschlüsselt ereigneten sich im untersuchten Zeitraum im Kreis Siegen-Wittgenstein 109, im Kreis Olpe 78 und im Kreis Altenkirchen 22 Wildunfälle. Darüber hinaus gibt es noch eine Dunkelziffer, da etliche Unfälle, wie zum Beispiel das Überfahren eines Dachs oder Fuchs, häufig nicht gemeldet werden.

Die Wildunfälle gingen für die Verkehrsteilnehmer in der Regel relativ glimpflich aus, jedoch waren in vielen Fällen hohe Sachschäden zu verzeichnen. Etliche der Kollisionen könnten bei entsprechender aufmerksamer Fahrt vermieden werden, so die Polizei.

Damit sich die die Verkehrsteilnehmer vor Schäden schützen können gibt die Polizei entsprechende Ratschläge: Morgens sowie mit dem Beginn der Abenddämmerung solle man auf allen Straßen, insbesondere auf denen, die mit dem Gefahrenzeichen „Wildwechsel“ gekennzeichnet sind, sehr aufmerksam und mit einer angemessenen Geschwindigkeit fahren und bremsbereit sein. Bei der Sichtung eines Wildtieres heißt es rechtzeitig abzubremsen, das Licht abzublenden und gegebenenfalls zu hupen, damit das Tier das Weite suchen kann. Vorsicht ist auch nach dem Vorbeifahren an einem Tier geboten, da weitere Tiere folgen könnten. Sollte eine Kollision nicht mehr zu verhindern sein sind Ausweichmanöver mitunter sehr gefährlich. Ruckartige Lenkbewegungen können zu einem ausbrechenden Fahrzeug führen, wodurch man sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer, die beispielsweise im Gegenverkehr unterwegs sind, gefährden kann.

Nach der Kollision mit einem Wildtier heißt es Ruhe zu bewahren. Die notwendigen Maßnahmen sind ganz einfach: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen und die Unfallstelle mit dem Warndreieck absichern. Diese Schritte gelten auch wenn das Tier verletzt geflüchtet ist.

Die Polizei weißt darauf hin, dass nach einem Wildunfall die Verkehrsteilnehmer verpflichtet sind den Notruf 110 zu wählen. Ob das Tier tot, verletzt oder davongelaufen ist, die Polizei ist in jedem Fall zu informieren. Nur so können die Beamten den zuständigen Jagdausübungsberechtigten hinzuziehen, der sich um das Tier kümmert und weitere Maßnahmen ergreift.

Henning Setzer, Leiter des Hegering Wilnsdorf, erklärt dazu: „Aus tierschutzrechtlichen Gründen ist man dazu verpflichtet die Polizei in Kenntnis zu setzen, um dem Tier vermeidbare Leiden zu ersparen. Sollte man sich nicht an diese Gesetzgebung halten, dann kann man wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz belangt werden.“ Die Jägerschaft sei entsprechend ausgebildet, um dem Tier entsprechende Hilfe zukommen zu lassen, fügt er hinzu.

18Pkw nach Kollision mit kapitalem Hirsch (Archivbild: Kay-Helge Hercher)