Verschiedene Behörden arbeiten Hand in Hand | Kooperative Kontrollmaßnahmen
Kay-Helge Hercher Siegen | Die spezifischen Verstöße im gewerblichen Personen- und Güterverkehr ziehen insbesondere auf Bundesautobahnen regelmäßig Verkehrsunfälle mit zum Teil schwerwiegenden Folgen nach sich. Aus diesem Grund kommt der Überwachung dieser Verkehrsart eine besondere Bedeutung zu. So geschehen am Montagmorgen auf der Sauerlandlinie: Zur Erhöhung des Kontrolldrucks führte die Autobahnpolizei der Wache Freudenberg auf dem Rastplatz Eisernhardt am 29.09.2020 eine sechsstündige kooperative Großkontrolle mit ganzheitlichem Überprüfungsansatz durch.
Mit eigenen und fremden Kräften, unter Leitung von Polizeihauptkommissarin Nicole Bonacker, standen der Personen- und Güterverkehr sowie die Themenfelder Ablenkung und Fahrtauglichkeit im Fokus der Aktion. Gut 40 Beamte aus den Bereichen Polizei, Zoll, Ordnungsamt, Bezirksregierung und Veterinäramt arbeiteten disziplinübergreifend miteinander. Hand in Hand wurden den jeweiligen Fällen entsprechend die zuständigen Beamten zu den zu kontrollierenden Fahrzeugen beordert. Die Überprüfung der Lastwagen und Transporter auf den technischen Zustand sowie die Ladungssicherung wurde beispielsweise von Beamten der Autobahnpolizei und der Abteilung Technik der Polizei Kamen gemeinsam durchgeführt. Bei Verstößen gegen Sozialvorschriften, wie das Einhalten der Lenk- und Ruhezeiten, kam der Zoll ins Spiel.
Bereits in den ersten Stunden der Kontrollmaßnahmen waren etliche Verstöße festzustellen, die entsprechend geahndet wurden. Besonders hart traf es zwei südosteuropäische Mitarbeiter eines deutschen Unternehmens: Der Fahrer eines Kleintransporters musste sich einer Blutprobe unterziehen, da der Verdacht auf Führen des Fahrzeuges unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln bestand. Nach einem diesbezüglich positiven Test wurde ihm die Weiterfahrt untersagt, ihn erwartet eine Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit. Wer jetzt gedacht hätte, dass sein Kollege die Fahrt hätte fortsetzen können, der liegt falsch. Der Zoll kontrollierte mit Hilfe eines Dokumentenprüfgerätes den Führerschein des Beifahrers, wobei das Gerät Alarm schlug – der Verdacht auf eine Fälschung des Dokuments wurde angezeigt. Zur weiteren Überprüfung der Fahrerlaubnis wurde diese eingezogen und eine Weiterfahrt untersagt. Erst nachdem ein weiterer Kollege der beiden, in fahrtauglichem Zustand und mit einem gültigen Führerschein ausgestattet, vor Ort erschien konnte die Fahrt fortgesetzt werden. Ein abschließendes Résumé der Großkontrolle konnte noch nicht gezogen werden – sämtliche Daten werden behördlicherseits erst einmal genau ausgewertet.