Siegen | Die 1. große Strafkammer hat am heutigen Nachmittag Urteile im „Burbach-Prozess“ gesprochen.
Der Angeklagte Abdel B. ist wegen Freiheitsberaubung in 3 Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 15 EUR und der Angeklagte Martin H. wegen Freiheitsberaubung in 6 Fällen, davon in 2 Fällen in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung und in 1 Fall in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr auf Bewährung verurteilt worden.
Die Angeklagte Astrid K. – deren Verfahren heute Vormittag mit dem oben genannten Verfahren verbunden worden ist – ist wegen Freiheitsberaubung in 2 Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 15 EUR verurteilt worden.